Ihre Fragen – unsere Antworten
Sie haben Fragen zur Einlagerung, zu unseren Lagerbedingungen oder zu den Öffnungszeiten? In unserem FAQ-Bereich finden Sie präzise Antworten auf die häufigsten Anliegen – transparent und auf den Punkt gebracht.
Wir vermieten Lagerflächen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, z.B. Ihre Möbel während eines Auslandsaufenthalts zwischenzulagern. Sie können auch während eines Umzugs oder Hausbaus Ihre Möbel bei uns lagern. Des Weiteren steht es Ihnen frei, was und wie viel Sie in Ihren angemieteten Räumen aufbewahren möchten, sofern Sie nicht gegen unsere Auflagen verstoßen.
Alle Arten von Gefahrenstoffen (z.B. Farben, Lacke, Gasflaschen, chemische oder biologische Stoffe, Waffen etc.) sind nicht zur Lagerung zugelassen. Sollten wir einen Verstoß feststellen, hat dies die unmittelbare Aufkündigung des Mietverhältnisses zur Folge. Ferner besteht ein Verbot für die Einlagerung von Lebensmitteln (z. B. Konservendosen, Kaffee, Getränke, Zucker, Mehl o. ä.) und Genussmitteln (z. B. Tabak, Alkohol).
Ja, unsere Lagerflächen befinden sich trocken und vor Witterung geschützt in einem speziellen Lagerkomplex. Sie bekommen einen eigenen Schlüssel zu Ihren Lagerräumen und verfügen somit über den alleinigen Zugriff.
Montag bis Donnerstag 7:30 Uhr – 16:00 Uhr, Freitag 7:30 Uhr – 15:30 Uhr
Ein- oder Auslagerungen abweichend von unseren Öffnungszeiten sind mit Ausnahme und genügend zetilichem Vorlauf möglich und kostenpflichtig. Für den Mehraufwand berechnen wir eine Pauschale, die wir mit Ihnen bei Bedarf vorab mitteilen.
Das Lagerhaus Neumünster besitzt eine eigene Lagerrampe, die Sie mit Ihrem Transporter oder LKW nutzen können. Ein Lastenaufzug für den einfacheren Transport zur Lagerfläche ist ein weiteres Qualitätsmerkmal unseres Lagerhauses.
Wir vermieten Lagerräume und verwalten keine Mietwohnungen. Wir achten auf eine schlanke, effiziente Verwaltung ohne unnötige Kosten zu verursachen. Somit können wir Ihnen attraktive Lagerflächen zu sehr günstigen Konditionen anbieten.